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Über _teamiur_ Rechtsanwälte
WIR SIND DIE KANZLEI FÜR KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN

UNSERE ARBEITSFELDER

Schwerpunkte unserer Beratungspraxis

ABFALLRECHT

Das Abfallrecht gehört heute zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Dies liegt zum einen an ständig neuen Gesetzen und Verordnungen, zum anderen an der starken Prägung des Abfallrechts durch die Rechtsprechung. Zudem ist das Abfallrecht heute stark europarechtlich geprägt.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, gleich ob sie selbst operativ tätig sind oder nicht, sind mit vielfältigen abfallrechtlichen Fragestellung befasst, etwa wenn es um das sehr komplizierte System von Überlassungs-, Andienungs- und Grundpflichten geht.

Wichtig ist es uns, auch die Schnittstellen des Abfallrechts zu anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Vergaberecht oder dem Kommunalabgabenrecht, und zu wirtschaftlichen Fragestellungen von Anfang an mit in die Problemlösung einzubeziehen.

Letztlich sind auch die Fragen der durch die Verpackungsverordnung vorgegebenen dualen Entsorgung im Bereich der Verkaufsverpackungen mit all ihren Problemstellungen, wie etwa der des Verhältnisses zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den privaten Systembetreibern, Gegenstand unserer abfallrechtlichen Beratungsdienstleistungen.

VERGABERECHT

Das Vergaberecht in seiner stetigen Fort- und Weiterentwicklung ist zwar nur Mittel zum Zweck, nämlich einer wirtschaftlichen Beschaffung der öffentlichen Hand, bietet dafür aber viele Fallstricke für die Anwender, die nicht täglich mit dem Vergaberecht beschäftigt sind.

Gerne stellen wir in diesem Bereich unsere seit 1998 erworbene Expertise in allen Fragen rund um das Vergaberecht zur Verfügung.

VERTRAGSRECHT

Im Rahmen unseres Schwerpunktes Vertragsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Phasen und bei allen Aspekten von Vertragsverhältnissen an.

Die frühzeitige und ständige Begleitung von komplexen Vertragsverhältnissen durch Juristen sorgt für Rechtssicherheit und ist für die Entscheidungsträger unverzichtbar, etwa wenn es um die kommerzielle Bewertung vertraglicher Risiken geht.

ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht ist das Recht der abhängigen Arbeit, also der Arbeit, die ein Arbeitnehmer gegen Entgelt erbringt. Arbeitsrecht ist auch mehr als nur das Kündigungsschutzrecht, etwa wenn es um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen geht (Arbeitszeitmodelle, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, etc.).

Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst weist gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht eine Reihe von Besonderheiten auf. Weit mehr als auf dem privaten Arbeitsmarkt ist das öffentliche Arbeitsrecht von Tarifverträgen geprägt. Der bekannteste unter ihnen ist der TVöD.

Wir beraten in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, auch im öffentlichen Dienst.

KOMMUNALES WIRTSCHAFTSRECHT

Unter dem kommunalen Wirtschaftsrecht verstehen wir alle Fragen rund um die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im weiteren Sinne. Also immer dort, wo für öffentliche Leistungen ein Entgelt bezahlt wird.

Dabei kann es um Fragen der Rechtsformwahl gehen oder um die Gestaltung von (Gebühren-)Satzungen oder um die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im engeren Sinne nach den unterschiedlichen Gemeindeordnungen.

Ebenso gehört hierzu die rechtliche Begleitung von Gebührenkalkulationen auf den Gebieten des Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebührenrechts.

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